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Häufige Fragen

Wie läuft eine Abklärung ab?

In einem ersten Termin mit Kind und einem Elternteil erfolgt eine Beobachtung des Spiel- und Bewegungsverhaltens des Kindes in freien Situationen und anhand von standardisierten Testverfahren.

In einem zweiten Termin findet das Auswertungs- und Anamnesegespräch mit den Eltern und ohne Kind statt. Anschliessend wird eine Empfehlung ausgesprochen und gemeinsamen nach stimmigen Lösungen gesucht.

Für einen umfassenden Gesamteindruck findet nach dem ersten oder zweiten Termin in Rücksprache mit den Eltern ein Austausch mit der Lehrperson und bei Bedarf mit weiteren Fachpersonen statt.

Wer übernimmt die Kosten von Abklärung und Therapie?

Die Psychomotorik-Therapie ist als sogenannter Schuldienst Teil der Volksschule und wird über die Schulgemeinden Buttisholz, Ruswil und Grosswangen finanziert. Somit ist unser Angebot kostenlos für die Eltern.

Ab welchem Alter können eine Abklärung und Psychomotorik-Therapie erfolgen?

Unser Angebot richtet sich an Kinder ab Kindergarteneintritt (vereinzelt bereits ab Spielgruppenalter).

Folgt auf eine Abklärung zwangsläufig auch eine Therapie?

Nein, nach der fachlichen Beurteilung des individuellen Entwicklungsstandes und psychomotorischen Themen kann nach Bedarf eine Therapie oder Beratung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit ist eine Kontrolle des Entwicklungsstandes nach einem vereinbarten Zeitraum.

Gibt es Wartefristen?

In der Regel gibt es je nach Nachfrage und Schuljahreszeitpunkt Wartezeiten für Abklärung und Therapie, die Ihnen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Gerne stehen wir für Sie und Ihr Kind in der Zwischenzeit informierend und beratend zur Verfügung.

Nach wie vielen Therapiestunden kann die Therapie abgeschlossen werden?

Die Dauer einer therapeutischen Intervention richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsprozess und umfasst in der Regel 12-24 Monate.

Können die Therapiestunden auch während der Schulzeit stattfinden?

Ja, als schulergänzendes Angebot können auch Therapien während der Schulzeit stattfinden, immer in Rücksprache mit Eltern und Lehrpersonen.

Findet die Therapie auch in den Schulferien statt?

Nein, in den Schulferien und an Feiertagen finden keine Therapiestunden statt.