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Häufige Fragen

Was geschieht bei einer Abklärung?

Bei Vorschulkindern beurteilt die Logopädin im spielerischen Handeln den Sprach- und Spielentwicklungstand. Bei einem schulpflichtigen Kind werden die sprachlichen Fähigkeiten mit spielerischen Übungen und standardisierten Tests erfasst.
Das anschliessende Elterngespräch beinhaltet Fragen zur Gesamtentwicklung des Kindes. Zudem wird das weitere Vorgehen (Therapieblock, Beratung, Kontrolle, andere Massnahmen) gemeinsam besprochen.

In welchen Fällen genügt eine Beratung?

Bei kleinen sprachlichen Auffälligkeiten genügt eine Beratung der Eltern oder Lehrpersonen. Die Logopädin zeigt Übungsmöglichkeiten auf, gibt konkretes Übungsmaterial ab und vereinbart bei Bedarf einen Kontrolltermin.

Mit welchen Fachstellen arbeiten wir zusammen?

Wir arbeiten zusammen mit: Schulpsychologischer Dienst (SPD), Psychomotorik-Therapiestelle (PMT), Lehrpersonen, Ärzte (Haus- und Spezialärzte), Heilpädagogische Früherziehung (HfD), kantonale Abklärungs- und Beratungsstellen. Alle diese Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht.

Was geschieht bei der Reihenerfassung im Kindergarten?

In einer Kurzerfassung beurteilt die Logopädin den sprachlichen Entwicklungsstand des Kindes. Die Eltern werden anschliessend über die Beobachtungen schriftlich informiert.

Was ist bei einer Mehrsprachigkeit zu beachten?

Ein Kind ist in der Lage, gleichzeitig mehrere Sprachen zu erwerben. Wichtig dabei ist, dass die Eltern in ihrer Muttersprache mit ihrem Kind sprechen. Entspricht die Umgebungssprache nicht der Familiensprache, ist es sehr wichtig, dass das Kind oft und früh mit der zweiten Sprache in Kontakt kommt (Spielplatz, Kleinkindergruppe, Nachbarn). Besonders unterstützend ist, wenn die Eltern das Erlernen der Zweitsprache positiv unterstützen und gutheissen (selbst die neue Sprache lernen, Kontakte mit anderssprechenden Kindern ermöglichen).