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Häufige Fragen


Findet die Abklärung nach dem Unterricht statt?

Nein, da wir zur selben Zeit wie die Schule arbeiten, ist dies nicht möglich. Die Lehrpersonen werden aber über die Termine der Kinder informiert. Somit ist das Kind für das Fehlen im Unterricht entschuldigt. In der Zeit nach dem Unterricht finden Eltern- und Lehrergespräche statt.


Sind die Kinder beim Auswertungsgespräch dabei?

In der Regel nicht, ausser sie werden direkt von der Schulpsychologin eingeladen.

Was ist, wenn wir als Eltern nicht Deutsch sprechen?

Wir organisieren Ihnen gerne unentgeltlich auf Wunsch einen Dolmetscher in Ihrer Sprache.

Führt der SPD auch Therapien durch?

Nein, bei uns finden keine Therapien statt. Falls notwendig empfehlen wir Ihnen die richtigen Stellen.

Können wir Eltern uns auch direkt, ohne Einbezug der Schule, beim SPD melden?

Ja, Sie können sich direkt mit uns telefonisch in Verbindung setzen.

Erfahren die Lehrpersonen in jedem Fall von einer Abklärung?

Wenn die Eltern sich selber beim Schulpsychologischen Dienst anmelden, ist es nicht zwingend, dass die Schule informiert wird. Häufig ist es jedoch sinnvoll die Lehrpersonen zu einem späteren Zeitpunkt doch zu informieren. Dies wird dann aber mit den Eltern besprochen.

Was kostet eine schulpsychologische Abklärung?

Der Schulpsychologische Dienst ist ein öffentlicher Dienst und somit für die Ratsuchenden kostenlos. Die Kosten werden von den Trägergemeinden übernommen.

Kann man die Schulpsychologin wählen?

Der Schulpsychologische Dienst Rottal ist ein Einzeldienst. Es arbeitet also nur eine Schulpsychologin am Dienst. Die Schulpsychologin kann darum nicht gewählt werden.

Für welche Altersgruppe ist der SPD zuständig?

Eine Beratung beim Schulpsychologischen Dienst ist i.d.R. für alle Kinder ab Kindergartenalter bis zur Vollendung der obligatorischen Volksschulzeit möglich.

Kommt die Schulpsychologin auch ins Schulhaus?

In der Regel finden die Abklärungen und das Elterngespräch beim Schulpsychologischen Dienst, Oberdorf 5, 6018 Buttisholz statt. In Ausnahmefällen können Abklärungen und Gespräche im örtlichen Schulhaus stattfinden. Auch Schulbesuche sind möglich.

Weiss die Schulleitung, dass unser Kind angemeldet ist?

Der SPD informiert die Schulleitung nicht über die Anmeldung eines Kindes. Diese wird aber häufig schon von den Lehrpersonen über die Anmeldung informiert. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung durch die Schulpsychologin notwendig oder sinnvoll sein, wird dies vorher mit den Eltern abgesprochen.

Wie lange beträgt die Wartefrist?

Die Wartefrist ist unterschiedlich. Je nach aktueller Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden kann sie wenige Wochen bis mehrere Monate betragen.

Wo liegt der Unterschied zwischen SPD und KJPD?

Der SPD ist Teil der Schuldienste und untersteht somit dem Bildungsdepartement. Die Mitarbeitenden des SPD sind PsychologInnen. Anmelden können, Eltern, Lehrpersonen sowie verschiedene Behörden und  Fachpersonen.

Der KJPD (Kinder- und jugendpsychiatrischer Dienst) ist eine von der Schule unabhängige Institution, er ist ein ärztlicher Dienst und untersteht dem Gesundheitsdepartement. Der Dienst wird ärztlich geleitet, die Mitarbeitenden sind ÄrztInnen und PsychologInnen (mit Therapieausbildung). Hier müssen sich die Eltern direkt melden. Der KJPD bietet Therapien bei psychischen Schwierigkeiten an.

Im Unterschied zum SPD ist der KJPD kostenpflichtig, die Kosten werden jedoch von der Krankenkasse übernommen.