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Häufige Fragen

Findet die Abklärung nach dem Unterricht statt?

Nein, da wir zur selben Zeit wie die Schule arbeiten, ist dies nicht möglich. Die Lehrpersonen werden aber über die Termine der Kinder informiert. Somit ist das Kind für das Fehlen im Unterricht entschuldigt. In der Zeit nach dem Unterricht finden Eltern- und Lehrergespräche statt.

Sind die Kinder beim Auswertungsgespräch dabei?

In der Regel nicht, ausser sie werden direkt von der Schulpsychologin eingeladen.

Was ist, wenn wir als Eltern nicht Deutsch sprechen?

Wir organisieren Ihnen gerne unentgeltlich auf Wunsch einen Dolmetscher in Ihrer Sprache.

Führt der SPD auch Therapien durch?

Nein, bei uns finden keine Therapien statt. Falls notwendig empfehlen wir Ihnen die richtigen Stellen.

Können wir Eltern uns auch direkt, ohne Einbezug der Schule, beim SPD melden?

Ja, Sie können sich direkt mit uns telefonisch in Verbindung setzen.

Erfahren die Lehrpersonen in jedem Fall von einer Abklärung?

Wenn die Eltern sich selbst beim Schulpsychologischen Dienst anmelden, ist es nicht zwingend, dass die Schule informiert wird. Häufig ist es jedoch sinnvoll die Lehrpersonen zu einem späteren Zeitpunkt doch zu informieren. Dies wird im Vorfeld mit den Eltern besprochen.

Was kostet eine schulpsychologische Abklärung?

Der Schulpsychologische Dienst ist ein öffentlicher Dienst und somit für die Ratsuchenden kostenlos. Die Kosten werden von den Trägergemeinden übernommen.

Kann man die Schulpsychologin wählen?

Nein, die angemeldeten Fälle werden jeweils nach Kapazität der Schulpsychologinnen verteilt.

Für welche Altersgruppe ist der SPD zuständig?

Eine Beratung oder Abklärung beim Schulpsychologischen Dienst ist in der Regel für alle Kinder ab Kindergartenalter bis zur Vollendung der obligatorischen Volksschulzeit möglich.

Kommt die Schulpsychologin auch ins Schulhaus?

In der Regel finden die Abklärungen und das Elterngespräch beim Schulpsychologischen Dienst, Mülacher 3 in Buttisholz statt. In begründeten Ausnahmefällen können Abklärungen und Gespräche im örtlichen Schulhaus stattfinden. Auch Schulbesuche sind möglich.

Wie lange beträgt die Wartefrist?

Die Wartefrist ist unterschiedlich. Je nach aktueller Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden kann sie wenige Wochen bis mehrere Monate betragen. Fälle von Schulabsentismus haben höchste Dringlichkeit.

Wo melde ich mich bei dringenden Notfällen, wenn der Dienst nicht besetzt ist?

Kommt es zu einem Notfall ausserhalb unserer Arbeitszeiten, melden Sie sich bitte beim ärztlichen Notfalldienst, dem Kinderspital (Telefon 0900 554 774, CHF 3.23/Min.), dem Hausarzt, dem Kinderarzt oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.